(französisch: Zimmerdecke) ist die obere Begrenzung bei Inanspruchnahme von Kredit (Kreditlinie). Plafond A, B und C siehe AKA-Kredite.
1. Kreditplafond. 2. Refinanzierungsfonds der AKA.
(Kreditplafond). Bez. f. d. Höchstbetrag, der zur Kreditgewährung zur Verfügung steht bzw. bis zu welchem ein Finanzinstitut insgesamt eine Deckungsverpflichtung (Kreditlinie) einräumt.
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