Geplante Investitionen werden als Investitionsvorhaben bezeichnet. Investitionsvorhaben können sich gegenseitig ausschließen, unabhängig voneinander gleichzeitig durchführbar sein oder einander bedingen. Abhängigkeit von Investitionsvorhaben besteht häufig bei Aggregaten im mehrstufigen Produktionsprozeß. Ein weiteres Einteilungskriterium, das insbesondere für die Investitionstheorie Bedeutung besitzt, stellt die Teilbarkeit von Investitionsvorhaben dar. Danach kann in teilbare und nicht teilbare Investitionsvorhaben unterschieden werden. In behebig teilbare Vorhaben können beliebige Kapitalbeträge investiert werden und bereits die erste investierte Mark schafft einen bestimmten Ertrag. Bei nicht teilbaren Projekten erfordert dagegen jedes einzelne Vorhaben eine bestimmte Mindestkapitalsumme.
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