(Investitionskalkulation). Anwendung bestimmter Kalküle der Investitionsrechnung (Kalküle der Investitionsrechnung), z.B. der Kapitalwertmethode, auf die Beurteilung der Vorteilhaftigkeit von Investitionsalternativen. Die Investitionsvorrechnung erfolgt innerhalb der Investitionsplanung. Das Ergebnis der Investitionsvorrechnung (z.B. der vermittelte Kapitalwert) stellt ein wesentliches Entscheidungskriterium bei der Projektauswahl dar. Für das ausgewählte und realisierte Investitionsprojekt bilden die in der Investitionsvorrechnung ermittelten Werte (z.B. der Kapitalwert, die Werte der Zahlungsreihe des Investitionsprojekts) die Soll-Vorgaben (Soll-Werte). Im Rahmen von Investitionskontrollen werden diese Soll-Werte mit den tatsächlich realisierten Werten (Ist-Werten) oder den nach neuestem Erkenntnisstand prognostizierten Werten (Wird-Werten) verglichen (Soll-Ist-Vergleich bzw. Soll-Wird-Vergleich).
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