Investitionskontrolle ist die Gesamtheit aller Maßnahmen, die darauf abzielen, den Realisationsgrad der betrieblichen Investitionsvorhaben zu erfassen, um - soweit möglich - Korrekturmaßnahmen einzuleiten und um künftige Investitionen auf eine bessere planerische Grundlage zu stellen.
Wie jede Kontrolle dient auch die Investitionskontrolle darüber hinaus der Verhinderung von Manipulationen und der Aufdeckung von Schwachstellen im Planungsprozeß.
Der Zweck der Investitionskontrolle besteht darin,
? Abweichungen zwischen Plan- und Istwerten festzustellen,
? diese Abweichungen zu analysieren, ihre Ursachen zu ermitteln,
? mögliche Korrekturen vorzunehmen.
Arten:
(1) Objektbezogene und globale Investitionskontrolle:
Die objektbezogene (individuelle, direkte) Investitionskontrolle bezieht sich auf die einzelne Investition. Die globale (summarische, indirekte) Investitionskontrolle erfaßt ein Investitionsbündel, z. B. einen Unternehmungsbereich, über den Aussagen im Sinne eines Return on Investment-Konzeptes getroffen werden.
(2) Eigen- und Fremdkontrolle:
Die Eigenkontrolle erfolgt durch das investierende Unternehmen selbst, und zwar meist durch eine entsprechend qualifizierte Stelle, etwa eine Abteilung oder Stabsstelle im Rechnungswesen (z. B. das Controlling), die interne Revision oder eine sonstige Zentralstelle. Die Fremdkontrolle durch Außenstehende ist durch besondere Unabhängigkeit der Kontrolleure gekennzeichnet. Sie ist wirksam gegen Manipulationen und Betriebsblindheit.
(3) Antizipierende, mitlaufende, nachträgliche Investitionskontrolle:
Die antizipierende Kontrolle schon vor Inbetriebnahme eines Objekts kann sinnvoll sein, wenn sich der Aufbau des Objekts über einen längeren Zeitraum erstreckt. Die mitlaufende Kontrolle beobachtet das Projekt in regelmäßigen Abständen vom Investitionsbeginn bis zum Ablauf der Nutzungsdauer. Die nachträgliche Kontrolle betrachtet das Investitionsobjekt am Ende seiner Nutzungsdauer und konstatiert die eingetretenen Abweichungen zwischen Plan und Ist, ohne Korrekturmaßnahmen einleiten zu können.
(4) Integrierte oder selbständige Investitionskontrolle:
Die integrierte Investitionskontrolle sucht die Verbindung zur Investitionsrechnung und nutzt ein einheitliches Investitionsrechnungsformular für Planungs- und Kontrollzwecke. Die selbständige Investitionskontrolle besteht auf einem separaten Kontrollformular.
(5) Laufende oder gelegentliche Investitionskontrolle:
Die laufende Investitionskontrolle erfolgt in regelmäßigen Abständen, etwa einmal jährlich. Die gelegentliche Investitionskontrolle erfolgt bei bestimmten Anlässen, zum Beispiel Ablauf der technischen oder wirtschaftlichen Nutzungsdauer (optimale Nutzungsdauer), Ende der Anlaufzeit, Erreichen der statischen oder dynamischen Amortisationszeit, Ablauf von Gewährleistungs- und Garantiefristen, vor Großreparaturen, beim Erscheinen funktionsgleicher neuer Maschinen.
Hinweis:
(1) In der Praxis empfiehlt sich die Investitionskontrolle vor allem bei mittleren und größeren Investitionen. Sie sollte als laufende Investitionskontrolle einmal jährlich durchgeführt werden, und zwar in Gestalt der integrierten Investitionskontrolle mit einem einheitlichen Formular für die Investitionsrechnung und -kontrolle. Dabei sind die für die ursprüngliche Investitionsrechnung zuständigen Mitarbeiter zu beteiligen, damit sie Erfahrungen für künftige Investitionsplanungen sammeln und regelmäßig vorkommende Planungsfehler künftig vermeiden.
(2) Diese immer wieder gleichen Planungsfehler sind häufiger, als man denkt. So wurde bei einem großen Chemieunternehmen durch die Investitionskontrolle festgestellt, daß Investitionsrechnungen in drei Viertel aller Fälle von zu optimistischen Schätzungen der Nettoeinzahlungen ausgingen, wobei die Ursache weniger in bewußten Datenmanipulationen lag, sondern in einer Planungseuphorie.
Die Investitionskontrolle zwingt die Handelnden zu einer skeptischen Überprüfung ihrer Annahmen.
aus betriebswirtschaftlicher Sicht die interne Kontrolle der Investitionstätigkeit eines Unternehmens. Nach der weitesten Definition gehören dazu • die Überprüfung der Informationsgrundlagen vor der Investitionsentscheidung, • zeitliche, technische und finanzielle Kontrollen während der Durchführung der Investition, • Ergebniskontrollen realisierter Investitionsvorhaben (Investitionsobjekte). Im allgemeinen wird der Investitionskontrollbegriff jedoch im engeren Sinne von Inve- stitionsergebniskontrolle verwendet. Zwecke der Durchführung von Investi- tions(ergebnis)kontrollen sind insb.: • Gewährleistung einer realistischen Investitionsplanung und einer planentsprechenden Umsetzung der betrieblichen Investitionspolitik, • kurzfristige Korrektur negativer Auswirkungen von Investitionsentscheidungen, • langfristige Verbesserung des Investitions- planungs- und -entscheidungsprozesses und seiner Informationsgrundlagen. Investitionskontrollen können unmittelbar für einzelne Investitionsobjekte und -programme durchgeführt werden (objektweise Investitionskontrolle) oder aber mittelbar im Rahmen von Ergebniskontrollen für organisatorische Teilbereiche (globale Investitionskontrolle). Aus Gründen der Aufwandsbegrenzung wird i.d.R. nur ein Teil des Investitionsvolumens einer objektweisen Investitionskontrolle unterzogen. Die Kontrolle beschränkt sich auf grosse und/oder risikoreiche Investitionsobjekte. Im Normalfall erfolgt die Investitionskontrolle einmalig, und zwar relativ kurzzeitig nach Inbetriebnahme eines Investitionsobjektes. Die Kontrollrechnung kann prinzipiell nach demselben Verfahren wie die Investitions- (planungs)rechnung durchgeführt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Kontrolle auf solche Grössen der Investitionsrechnung zu beschränken, die für den Erfolg oder Misserfolg der betreffenden Investition von herausragender Bedeutung sind (Teilkontroll- rechnung für kritische Grössen). Gegenüber der Investitionsvorrechnung weist die Kontrollrechnung einige Besonderheiten und zusätzliche Probleme auf: • Eine Investitionskontrollrechnung während der Nutzungsphase eines Investitionsobjektes kann eine reine Ist-Rechnung sein, d. h. sie bezieht sich nur auf den abgelaufenen Teil der Nutzungsdauer. Es kann sich aber auch um eine kombinierte Plan-Ist- Rechnung handeln, in die neben Ist-Werten auch revidierte Planwerte für die erwartete Restnutzungsdauer eingehen. • Eines der zentralen Probleme der Investitionskontrolle ist die Gewinnung von Ist- Werten für die Daten der Investitionskontrollrechnung. Die heute in der Praxis vorzufindende Normalsituation besteht in der Ableitung mehr oder weniger zuverlässiger Ist-Werte aus dem vorwiegend produkt- und bereichsorientierten Rechenwerk der Unternehmung im Rahmen von Sonderrechnungen oder in der blossen Schätzung von "Ist-Werten" - objektweise erfasste Ist- Werte sind nur selten und nur für bestimmte Daten verfügbar. • Bestandteil der Kontrollrechnung ist eine Abweichungsrechnung, in deren Rahmen neben der Abweichung der Ergebnisse der Investitionsplanungsrechnung und der Investitionskontrollrechnung (Gesamtergebnisabweichung) auch die Zusammensetzung dieser Abweichung aus den Abweichungen der Einzelgrössen ermittelt wird. Literatur: Lüder, K., Investitionskontrolle, Wiesbaden 1969. Lüder, K., Investitionskontrolle in industriellen Grossunternehmen, in: ZfB, 50. Jg. (1980), S. 351 ff.
Vorhergehender Fachbegriff: Investitionskontrollamt | Nächster Fachbegriff: Investitionskosten
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|
|