Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Zinsscheine

Zinsscheine (Kuponbögen) verbriefen den Zinsanteil an festverzinslichen Wertpapieren und werden zum Zinstermin abgetrennt und eingereicht. Erst bei Gutschrift des Zinsbetrages entstehen Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zuflussprinzip).
Einnahmen aus der Veräußerung von Dividendenscheinen, Zinsscheinen oder anderen Ansprüchen sind Einnahmen aus Kapitalvermögen, auch wenn die dazugehörigen Aktien oder Schuldverschreibungen nicht mit veräußert werden (§ 20 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Es kommt nicht darauf an, ob die Gewinn- oder Zinsansprüche bereits fällig sind. Der Erwerber hat, wenn Ausschüttung erfolgt, nicht unbedingt Einnahmen im Sinne des § 20. Vielmehr gehören diese Ausschüttungen zu der Einkunftsart, der sie nach dem Rechtsverhältnis zum Verkäufer zuzurechnen sind (z. B. Gewerbebetrieb).
Siehe auch: Kupon

Vorhergehender Fachbegriff: Zinsscheinbogen | Nächster Fachbegriff: Zinssensitivität



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Zinsparitätentheorie | Auslandsinvestmentgesetz | Verstärkerprinzip

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon