Gewinnschuldverschreibung (Gewinnobligation, income bond, participation bond) ist eine Industrieobligation (Obligation), bei der neben der Tilgung Zinsansprüche gewährt werden, die ganz oder teilweise gewinn- oder dividendenabhängig sind. Sie bringt "die Rechte der Gläubiger mit Gewinnanteilen von Aktionären in Verbindung" (§ 221 Abs. 1 AktG).
Hinweis:
Der Gewinnobligationär nimmt am Geschäftsgang der Gesellschaft teil:
In Zeiten guter (schlechter) Gewinne liegt der Zinssatz der Gewinnobligation über (unter) dem Kapitalmarktsatz. Die Gewinnbeteiligung des Zeichners kann folgendermaßen geregelt sein:
(1) Participation bond:
Zinssatz = Basiszins + dividendenabhängiger Zusatzzins
(2) Income bond:
Zinssatz ist in voller Höhe gewinnabhängig
Beispiel:
Reine Gewinnschuldverschreibung sind in Deutschland selten. Ein Beispiel ist die 5 %ige Wandelanleihe der Bayer AG von 1969. Sie sah eine Festverzinsung von 5 % vor. Dazu kam eine Zusatzverzinsung von 0,25% für jeden Prozentpunkt Stammaktien-Dividende über 11 % hinaus. Im Geschäftsjahr 1983 entfielen auf die Stammaktien 14 % Dividende.
Somit erhielten die Gewinnobligationäre 5 + 3 ? 0,25 = 5,75 %.
(Gewinnobligation) ist eine Schuldverschreibung, bei der die ausgebende Gesellschaft dem Inhaber nicht eine bestimmte Verzinsung, sondern eine Gewinnbeteiligung in der Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der Dividende zusagt.
Die Gewinnschuldverschreibung ist eine Obügation, die dem Inhaber neben seinen Gläubigeransprüchen zusätzlich eine Gewinnbeteiligung gewährt, die sich nach der Höhe der ausgeschütteten Dividende richtet. Die Ausgabe von Gewinnschuldverschreibung ist bei Aktiengesellschaften an die Zustimmung von mindestens drei Viertel des in der Hauptversammlung vertretenen Grundkapitals gebunden. Die Aktionäre erhalten ein » Bezugsrecht. Gewinnschuldverschreibung werden emittiert, wenn Plazierungsschwierigkeiten bei normalen Obligationen bestehen. Durch den zusätzlichen Anreiz, daß das Recht der Gläubiger mit Gewinnanteilen der Aktionäre in Verbindung ge bracht wird, hofft man, Investoren zur Hergabe von Finanzierungsmit teln zu bewegen.
Form der Schuldverschreibung einer Aktiengesellschaft, mit einer meist von der Dividendenhöhe abhängigen Zusatzverzinsung.
Sonderform der Schuldverschreibung ( Obligation). In § 221 Abs. 1 AktG ist von Schuldverschreibungen die Rede, "bei denen die Rechte der Gläubiger mit Gewinnanteilen von Aktionären in Verbindung gebracht werden". Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder erhält der Gläubiger eine feste Verzinsung (Mindestverzinsung) und daneben einen Zusatzzins (Gewinnanspruch in einem bestimmten Verhältnis zur Dividende) oder es steht ihm eine — im allgemeinen nach oben begrenzte - gewinnabhängige Verzinsung zu. Somit sind Gewinnschuldverschreibungen risikobehaftet, weil in Verlustjahren entweder nur die Mindestverzinsung oder gar keine Verzinsung gewährt wird. Weil durch die Gewinnbeteiligung der Inhaber der Schuldverschreibungen die Gewinnansprüche der Aktionäre beeinflusst werden, dürfen Gewinnschuldverschreibungen nach § 221 Abs. 1 AktG nur ausgegeben werden, wenn die Hauptversammlung vorher mindestens mit einer Dreiviertelmehrheit zugestimmt hat. Die Aktionäre haben dann ein Bezugsrecht. Literatur: Wöhe, G., Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 17. Aufl., München 1990, S. 849 f. Wöhe, G./Bilstein, Grundzüge der Unternehmensfinanzierung, 6. Aufl., München 1991, S. 186 f.
Gewinnschuldverschreibungen sind Schuldverschreibungen, die ihren Inhabern neben den Gläubigerrechten auch Gewinnansprüche gewähren (vgl. § 221 I AktG). Für die Partizipation am Unternehmensgewinn bestehen zwei Möglichkeiten: Einerseits können die Anleihekonditionen so ausgestaltet werden, dass die Gläubiger eine Mindestverzinsung zuzüg-lich eines Gewinnanspruches erhalten, der in einem bestimmten Verhältnis zur Dividende festgelegt wird und die Funktion eines Zusatzzinses besitzt. Andererseits besteht die Möglichkeit, den Gläubigern nur einen gewinnabhängigen Verzinsungsanspruch zu gewähren, dessen Höhe in der Regel nach oben begrenzt ist.
Anleihe bei der der Emittent entweder
(1) einen festen Nominalzins zuzüglich eines an die Dividende gekoppelten Gewinnanspruches oder
(2) keinen festen Nominalzins, sondern nur einen gewinnabhängigen Zinsanteil zahlt. Die letztgenannte Alternative ist aus Anlegersicht mit dem Risiko verbunden, dass der Emittent in schlechten Jahren gegebenenfalls gar keine Zinsen zahlt oder das Anleger durch eine starke Gewinnthesaurierung benachteiligt werden.
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