im deutschen Bankensystem eines der Kreditinstitute mit Sonderaufgaben; errichtet 1966 als Anstalt des öffentlichen Rechts durch Zusammenlegung der Deutschen Landesrentenbank (gegr. 1928) und der Deutschen Siedlungsbank (gegr. 1930). Die Bank finanziert Förderungsmassnahmen und Strukturverbesserungen im ländlichen Raum (Landwirtschaft, Wohnungsbau, Dorferneuerung). Ihr stehen dazu öffentliche Mittel zur Verfügung; ergänzend kann sie Schuldverschreibungen ausgeben und Darlehen aufnehmen.
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