Schaffung von Wohnraum durch Neubau, durch Wiederaufbau zerstörter oder Wiederherstellung beschädigter Gebäude oder durch Ausbau oder Erweiterung bestehender Gebäude (§ 2 Abs. 1 II. Wohnungsbaugesetz). Der Wohnungsbau lässt sich untergliedern (1) nach der Gebäudeart: Neben der Grobgliederung in Wohn- und Nichtwohngebäude ist hier insb. die Unterscheidung zwischen Wohngebäuden mit einer und zwei Wohnungen (Ein- und Zweifamilienhäuser) und solchen mit drei und mehr Wohnungen (Mietwohnungen) von Interesse. (2) nach der Bauherrengruppe: Der Wohnungsbau wird im wesentlichen von der Gruppe der privaten Haushalte (deren Bautätigkeit verstetigend wirkt) und von den Wohnungsunternehmen getragen. Daneben werden von der amtlichen Statistik noch der Wohnungsbau der sonstigen Wirtschaftsunternehmen sowie der Wohnungsbau der öffentlichen Hand ausgewiesen. (3) nach dem Umfang der staatlichen Wohnungsbauförderung: Danach unterscheidet man freifinanzierten Wohnungsbau (Wohnungsbau ohne jegliche direkte staatliche Hilfen), steuerbegünstigten Wohnungsbau (nur noch für Wohnungen massgebend, die bis zum 31. 12. 1989 bezugsfertig geworden sind) und öffentlich geförderten —sozialen Wohnungsbau. Zur Beurteilung der Bedeutung des Wohnungsbaues im Hinblick auf eine angemessene Wohnungsversorgung werden i. d. R. die Fertigstellungszahlen der Bautätigkeitsstatistik herangezogen (vgl. Tab. auf S.2407); die Zahl der fertiggestellten Wohnungen pro Jahr ist zugleich die zentrale Grösse zur Effizienzbeurteilung der Wohnungsbaupolitik. Eine Bewertung der konjunkturellen Bedeutung des Wohnungsbaues wird daneben auch anhand der Wohnungsbauinvestitionen vorgenommen. Wesentliche Ressourcen des Wohnungsbaues sind · die Bauindustrie, d. h. die Entwicklung der Baupreise (—Baukosten) sowie der Wertschöpfung und der Zahl der Beschäftigten dieses Wirtschaftszweiges und schliesslich der Anteil des Wohnungsbaues am Gesamtauftragsvolumen, · der Bodenmarkt, d. h. die Entwicklung der Grundstückspreise eines gegebenen Raumes und ihr Einfluss auf Standortverteilung und -differenzierung des Gutes Wohnung, · die Wohnungsbaufinanzierung, d. h. die Entwicklung der für den Wohnungsbau bereitgestellten Finanzierungsmittel und deren Konditionen. Der Wohnungsbau in der Bundesrepublik Deutschland (alte Bundesländer) stürzte in den Jahren 1972 bis 1975 in eine tiefe Krise und stagnierte seit dieser Zeit bis Ende der 80er Jahre auf einem niedrigen Niveau. Als Gründe hierfür wurden genannt: · ausserordentlich gestiegene Baukosten und ein allgemein höheres Zinsniveau, · generelle Abnahme des Wohnungsbedarfs aufgrund sinkender Bevölkerungszahlen bei ausreichendem Wohnungsbestand (letzteres wurde durch die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung vom 25. 5. 1987 allerdings relativiert), · überzogene (und damit investitionshemmende) Eingriffe des Staates in die Mietpreisbildung. Bedingt durch Zuwanderungen (Aus- und Übersiedler) und neue spezifische Wohnungsengpässe wurde die staatliche Wohnungsbauförderung deutlich verbessert, so dass Anfang der 90er Jahre ein Wiederanstieg des Wohnungsbaues erreicht werden konnte. Ein Blick auf die Wohnungsbautätigkeit in. der ehem. DDR (vgl. Tab. auf S.2408) zeigt, dass auch dort Schwankungen aufgetreten sind. Wenngleich an dieser Stelle auf eine nähere Analyse hierfür angesichts der geschichtlichen Entwicklung verzichtet werden kann, so ist dennoch anzumerken, dass im Vergleich zur BRD die Wohnungsbautätigkeit bei weitem nicht in dem Masse zur Verbesserung der Wohnungsversorgung (bei ständig steigendem Wohnstandard) beitragen konnte. Literatur: Jenkis, H. W, Wohnungswirtschaft und Wohnungspolitik in der DDR, in: Jenkis, H. W. (Hrsg.), Kompendium der Wohnungswirtschaft, München, Wien 1991, S. 487 ff. Kühne-Büning, L., Wohnungswirtschaft und Konjunktur, ebenda S. 161 ff.
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