Massstab für die Qualität der Wohnungsversorgung. Der Wohnstandard ist von allgemeinen gesellschaftspolitischen Vorstellungen abhängig. Er wurde lange Zeit nur an den Eigenschaften der Wohnung gemessen und bezog sich dabei insb. auf Baualter, Raumzahl, Wohnfläche und sanitäre Ausstattung der Wohnung (Wohnungsbestand). Eine gesetzliche Fixierung des Wohnstandards unter diesen Gesichtspunkten (exakter als Wohnungsstandard bezeichnet) findet sich in § 39 II. Wohnungsbaugesetz und in den Bauordnungen der Länder. In jüngster Zeit wird in den Wohnstandard auch die Wohnumwelt (vgl. Tab.) einbezogen, wobei Infrastruktureinrichtungen und Beurteilung der Wohngegend im Hinblick auf Umweltbelastungen aus der Sicht der Bewohner im Vordergrund stehen (Übergang vom objektiven Wohnstandard zum subjektiven Wohnwert). Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 5, Gebäude- und Wohnungszählung vom 25. Mai 1987, Heft 1 (Ausgewählte Strukturdaten für Bund und Länder), S. 18, 22, 40f., eigene Berechnungen. Ein Vergleich zwischen alten und neuen Bundesländern zeigt ein deutliches Qualitätsgefälle im —Wohnungsbestand sowohl hinsichtlich des Wohnungsstandards als auch des Wohnstandards, welches nur mit erheblichem Mitteleinsatz bei der —Wohnungsmodernisierung und den Infrastruktureinrichtungen abgebaut werden kann.
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