(Steuerrecht). Grundsätzlich unterliegt das Steuergut im Wohnsitzstaat der Besteuerung, auch wenn es in einem anderen Staat entstanden bzw. belegen ist. Unterformen hierzu sind das Schifffahrtsprinzip und das Pensionenprinzip.
Besteuerung internationaler Einkommen
(residence principle; Steuerrecht, Internationales). Gemäss dem Wohnsitzstaatprinzip besteht die unbeschränkte Steuerpflicht (Universalitätsprinzip) in dem Staat, in dem eine natürliche Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat bzw. der Sitz oder die Geschäftsleitung von juristischen Personen ist. Dieses Prinzip der Bestimmung der unbeschränkten Steuerpflicht liegt dem deutschen Steuerrecht zugrunde.
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