(world-wide principle; Steuerrecht, Internationales). Wie das Territorialitätsprinzip regelt das Universalitätsprinzip den Umfang des Steueranspruchs eines Staates auf ein Steuergut. Hierbei bezieht sich der Anspruch auf das weltweite Steuergut (z.B. das Welteinkommen oder Weltvermögen). Dies entspricht der unbeschränkten Steuerpflicht. Ausnahmen vom Universalitätsprinzip können sein:
(1) Fiskalimmunität,
(2) Verlustausgleichsbeschränkung,
(3) Steuerfreistellung durch Doppelbesteuerungsabkommen und
(4) Steuerfreistellung nach innerstaatlichem Recht.
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