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Welteinkommen

Einkommensteuer (ESt)

Die unbeschränkte Steuerpflicht natürlicher Personen bei der Einkommensteuer und juristischer Personen bei der Körperschaftsteuer bezieht sich grundsätzlich auf das gesamte in der Welt erzielte Einkommen. Massgebend ist für einen Steuer-Inländer, dass er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat. Bei juristischen Personen ist der Ort der Geschäftsleitung oder der Geschäftssitz massgebend. Dabei treten regelmässig Kollisionen mit ausländischen Steuersystemen auf, die durch zweiseitige Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung oder durch einseitige Massnahmen (z. B. Steueranrechnung) beseitigt oder gemildert werden.               

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