(Wohnungsbau) Erstellung, Verwaltung und Vermietung von Wohnungen durch private Bauherren, Wohnungs- und Siedlungsunternehmungen, durch Betriebe und den Staat, ferner privatwirtschaftliche Wohnungsbauträgerunternehmen und Wohnungsbaufinanzierungsunternehmen, z. B. Bausparkassen. Seit Inkrafttreten des ersten Wohnungsbaugesetzes gliedert sich der Wohnungsbau in drei große Kategorien: öffentlich geförderter (sozialer) Wohnungsbau, steuerbegünstigter Wohnungsbau und frei finanzierter Wohnungsbau. Gesetzliche Regelung: Zweites Wohnungsbaugesetz (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) in der Fassung vom 19.8.1994 mit späteren Änderungen.
aus betriebswirtschaftlicher Sicht derjenige Wirtschaftszweig, der sich die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnungen zum Ziel gesetzt hat (—Wohnungsunternehmen). Die hier zugrunde gelegte volkswirtschaftliche Begriffsinterpretation umfasst dagegen sämtliche Gebiete, die sich mit dem elementaren ökonomischen Gut Wohnung beschäftigen. Erfahrungen mit einer bis in das 19. Jh. zurückreichenden Wohnungsnot, kriegsbedingte Zerstörungen (nach dem Zweiten Weltkrieg waren von den 10,63 Mio. Wohnungen in Deutschland 23,5% beschädigt, weitere 21,2% total zerstört) sowie der Zustrom von über zehn Mio. Flüchtlingen und Vertriebenen nach 1945 bilden den historischen Hintergrund für die hohe wirtschaftsund sozialpolitische Relevanz, die der Wohnungswirtschaft in der Bundesrepublik beigemessen wird. pan> class=MsoNormal style=\'margin-top:2.0pt;text-align:justify;text-justify: inter-ideograph;text-indent:7.2pt;line-height:9.75pt;mso-line-height-rule:exactly; vertical-align:baseline\'>Standen nach dem Zweiten Weltkrieg verstärkt Fragen der quantitativen Wohnungsversorgung im Vordergrund, denen sich die —Wohnungspolitik durch einen staatlich forcierten Wohnungsbau stellte (in dem Zeitraum von 1950 bis 1990 wurden in der Bundesrepublik knapp 19,2 Mio. Wohnungen fertiggestellt), so liegt das Hauptaugenmerk der Wohnungswirtschaft heute eher im Bereich einer qualitativ hochwertigen Wohnungsversorgung bei finanziell tragbaren Mietbelastungen. In gleichem Masse, wie die Wohnraumversorgung der Bevölkerung nach dem Zweiten Weltkrieg verbessert werden konnte, verminderte der Staat seine Eingriffe in die —Mietpreisbildung am Wohnungsmarkt. Die Wohnungszwangswirtschaft der Nachkriegsjahre wurde in die Wohnungsmarktwirtschaft überführt. Die Korrektur der Fehlentwicklungen in der Wohnungswirtschaft, hervorgerufen durch die konkrete Ausgestaltung der Subventionsinstrumente der Wohnungsbaupolitik, trat dabei als neue Aufgabe der —Wohnungsbestandspolitik hinzu. Durch die steigende Zahl von Aussiedlern Ende der 80er, Anfang der 90er Jahre sowie die deutsche Wiedervereinigung steht die Wohnungswirtschaft auch heute wieder im Mittelpunkt des allgemeinen Interesses; erneute regionale und kommunale Wohnungsengpässe in den alten Bundesländern und eine vergleichsweise desolate Wohnungsversorgung in den neuen Bundesländern stellen die Wohnungswirtschaft vor neue Herausforderungen. Produktions- und nutzungsspezifische Besonderheiten des Gutes Wohnung verknüpfen die Wohnungswirtschaft mit anderen Feldern der allgemeinen Wirtschaftspolitik, insb. der Boden- und Städtebaupolitik. Wegen der hohen Zinsreagibilität zählen Fragen der Wohnungsbaufinanzierung ebenfalls zu den elementaren Gebieten der Wohnungswirtschaft. Literatur: Heuer, J. H. L.INordalm, V.IDrevermann, M., Lehrbuch der Wohnungswirtschaft, 2. Aufl., Frankfurt a. M. 1985. Jenkis, H. W (Hrsg.), Kompendium der Wohnungswirtschaft, München, Wien 1991.
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