Inbegriff aller staatlichen Massnahmen im Bereich der —Wohnungswirtschaft. Wohnungspolitik bezieht sich auf die wohnliche Unterbringung der Bevölkerung, umschliesst also die Erhaltung, Bewirtschaftung und richtige Verteilung des vorhandenen Wohnungsbestandes (Wohnungsbestandspolitik) sowie die Schaffung neuer Wohnungen (—Wohnungsbaupolitik). Aus dieser Definition lassen sich Zusammenhänge zwischen der Wohnungspolitik und folgenden Feldern der allgemeinen Wirtschaftspolitik gewinnen: (1) Wohnungspolitik als Sozialpolitik: Schaffung und Gewährleistung eines quantitativ und qualitativ hinreichenden Wohnungsbestandes. (2) Wohnungsbau und Konjunkturpolitik: Die Betonung des konjunkturpolitischen Stellenwertes ergibt sich aus der Tatsache, dass der —Wohnungsbau die höchste Multiplikatorwirkung aller Wirtschaftszweige aufweist. (3) Wohnungspolitik als Vermögenspolitik.. Möglichkeit zur Beteiligung breiter Bevölkerungsschichten am Kapitalstock der Volkswirtschaft aufgrund der direkten Beziehung zwischen dem Gut Wohnung und dem nutzenden Haushalt. (4) Wohnungspolitik als regionale Strukturpolitik: Möglichkeit des räumlich gezielten Mitteleinsatzes aufgrund der Standortgebundenheit des Gutes Wohnung (Städtebaupolitik, Raumordnungspolitik). (5) Wohnungspolitik als sektorale Strukturpolitik: Einflussnahme auf die Leistungsabgabe des Sektors "Wohnungsvermietung" und auf die Selbstversorgung der privaten Haushalte mit Wohneigentum durch Eingriffe bei der —Mietpreisbildung und durch entspr. Ausgestaltung der Instrumente der Wohnungspolitik. Literatur: Degner, J., Wohnungsbau, in: HdWW, Bd. 9, Stuttgart u. a. 1981, S. 502 ff. Füllenkemper, H., Wirkungsanalyse der Wohnungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland, Beiträge zum Siedlungs- und Wohnungswesen und zur Raumplanung, Bd. 78, Münster 1982. Peters, K.-H., Wohnungspolitik am Scheideweg: Wohnungswesen, Wohnungswirtschaft, Wohnungspolitik, Volkswirtschaftliche Schriften, Heft 343, Berlin 1984.
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