häufig als Oberbegriff verwendet für Raumordnung, Landesplanung, Regionalplanung und Stadtplanung; damit auch als Gegenüberstellung zu dem Begriff der Fachplanung zu verstehen, der (ohne vorrangige Berücksichtigung räumlicher Dimensionen) die von Fachbehörden erstellten Programme und Pläne für bestimmte Sachgebiete (wie z. B. Wirtschaft, Recht, Soziales) vereint.
wichtigstes Instrument des Verwaltungshandelns im Bereich der Raumordnung; tritt auf den Planungsebenen des Bundes, der Lander und der Gemeinden in Erscheinung. Der Bund hat nach Art. 75 GG nur die Rahmenkompetenz für die Raumordnung. In einem mit den Ministerpräsidenten der Länder abgestimmten Bundesraumordnungsprogramm (1975) werden die Ziele des Bundes und der Länder zusanunengefiihrt, Gebietseinheiten für die BRD gebildet und Prioritäten für die künftige räumliche Verteilung der raumwirksamen Haushaltsmittel des Bundes bezeichnet. In der Landesplanung haben die Länder für ihr Gebiet die Möglichkeit, die Grundsätze der Raumordnung zu konkretisieren und eigene Ziele zu verfolgen. Es ist Aufgabe der Landesplanung, die Fachplanungen (auf dem Gebiet des Verkehrs, der -i Agrarwirtschaft, der Bildungseinrichtungen u.a.m.) überörtlich abzustimmen und für die Bauleitplanung der Gemeinden einen Rahmen zu geben. Als Ziele der Landesplanung werden im Landesentwicklungsprogramm ein System von Zentralen Orten und von Entwicklungsachsen festgelegt und im Landesentwicklungsplan zeichnerisch dargestellt. Für bestimmte Raumkategorien wie Verdichtungsräume, schwachstrukturierte Gebiete und früher das Zonenrandgebiet ergeben sich zusätzliche Aufgaben. Einzelheiten regeln die Landesplanungsgesetze. Die Zentralen Orte, die bundeseinheitlich in vier Hierarchiestufen als Mein-, Unter-, Mittel- und Oberzentren unterschieden sind, stellen die Arbeitsmöglichkeiten und zentralen Einrichtungen für die Bevölkerung ihres Einzugsbereichs zur Verfügung. Da im allg. nur die Standorte der öffentlichen Einrichtungen der Infrastruktur geplant werden können, ist die Theorie der Zentralen Orte (Raumstruktur) wegen ihres umfassenderen theoretischen Ansatzes bei dieser Aufgabe überfordert. An den Entwicklungsachsen sind Zentrale Orte und andere Siedlungsschwerpunkte längs der Bandinfrastruktur (Infrastruktur) aneinandergereiht. Für Teilräume eines Landes werden detaillierte Regionalpläne aufgestellt. Auf der untersten Planungsebene betreiben die Gemeinden (nach dem Bundesbaugesetz) Bauleitplanung durch Flächennutzungsund Bebauungspläne, für die die Stadtökonomik Hinweise geben kann. J.H. Literatur: Akademie für Raumordnung und Landesplanung (1990). Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (1975)
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