Instrument der Landesplanung zur Koordination der Fachplanung und der Pläne verschiedener Gebietskörperschaften für bestimmte Regionen. Darüber hinaus ist das Raumordnungsverfahren eine Massnahme zur Sicherung der Raumordnung. Das Raumordnungsverfahren wird in einigen Landesplanungsgesetzen der Bundesrepublik Deutschland (z.B. in Bayern) vorgesehen, um die raumbedeutsamen (raumbeanspruchenden) Massnahmen auf ihre Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung hin förmlich zu überprüfen. Es kann von der Landesplanungsbehörde (von Amts wegen) oder auf Antrag eines öffentlichen Planungsträgers (z. B. von der Deutschen Bundesbahn) eingeleitet werden; beteiligt werden sollen alle von der "raumbedeutsamen Massnahme" berührten öffentlichen Planungsträger. Das Verfahren wird mit einer "landesplanerischen Beurteilung" (Befürwortung ohne/unter Auflagen oder Ablehnung des Verfahrens) abgeschlossen. Die Beteiligten werden vom Ergebnis unterrichtet.
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