Zusammenfassung und Konkretisierung der Zielvorstellungen und
Grundsätze der Raumordnungspolitik; von Bund und Ländern für die langfristige
räumliche Entwicklung des Bundesgebietes aufgestellt (1975). Das
Raumordnungsprogramm soll als Orientierungsrahmen und Koordinationshilfe bei
allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen (einschl. des Einsatzes
raumwirksamer Bundesmittel) dienen. Für die Zwecke des
Bundesraumordnungsprogramms wurde das Bundesgebiet in 38 "Gebietseinheiten"
unterteilt, die für einzelne Bereiche des Programms als Beobachtungs- und
Aussageräume (Problemgebiete), nicht aber als Planungsräume verwendet werden.
Bei 24 Gebietseinheiten wurden z.B. besondere Probleme der Infra- und
Erwerbsstruktur, bei 10 Gebietseinheiten Abwanderungsgefährdung und bei fünf Gebieten
Zuwanderungsdruck festgestellt.
Das Programm hat für Private keine Bindungswirkung, ist also ein
Beispiel "indikativer Planung". Seine geforderte Fortschreibung ist durch
Grundsatzdiskussionen über die zu geringe Praxisnähe und Handlungsorientierung
sowie über seine inzwischen veränderten Rahmenbedingungen aufgehalten worden,
ein neues Bundesraumordnungsprogramm dadurch in Frage gestellt. Gleichwohl hat
die Ministerkonferenz für Raumordnung (1981) die Fortsetzung dieser Bemühungen
grundsätzlich beschlossen.
Vorhergehender Fachbegriff: Bundespostanleihen | Nächster Fachbegriff: Bundesrechnungshof
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|