Gebietsstreifen entlang der gesamten Ostgrenze der Bundesrepublik Deutschland in den Grenzen von 1989. Die Abgrenzung orientierte sich an den Verwaltungsgrenzen. Zum Zonenrandgebiet gehörten alle Landkreise und kreisfreien Städte, die mit mehr als 50% ihrer Fläche oder Bevölkerung in einem bis zu 40 km breiten Grenzstreifen lagen. Die Grenzziehung nach dem Zweiten Weltkrieg hat, vor allem in den grenznahen Regionen, bestehende Wirtschafts- und Sozialbeziehungen unterbrochen. Stärker als jede andere politische Grenze hatte die "Zonengrenze" hemmende bzw. unterbindende Wirkungen für alle Austauschbeziehungen. Diese Lage erzwang Neuorientierungen in den Verkehrs- und Wirtschaftsbeziehungen, die Wahl neuer Stand- und Wohnorte und nicht zuletzt —Wanderungen. Da erhebliche Verschlechterungen der Lebens- und Arbeitsbedingungen (und als Folge Abwanderungen) in den Grenzbezirken zu befürchten waren, wurde 1953 das Zonenrandgebiet als regionales —Fördergebiet festgelegt und mit besonderen Förderungsquoten und -massnahmen bedacht sowie die ständige Zonenrandförderung gesetzlich verankert.
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