durch den Bund und von den Bundesländern im Zonenrandgebiet praktizierte, im Raumordnungsgesetz, in der Gemeinschaftsaufgabe und an zahlreichen anderen Stellen rechtlich verankerte Regionalpolitik; hierdurch sollen Standortnachteile ausgeglichen und Dauerarbeitsplätze geschaffen sowie die Infrastruktur gefördert werden. Sie umfasst alle Förderungsmassnahmen, die auch anderen —Fördergebieten zugute kommen, wobei die Förderungssätze für das Zonenrandgebiet regelmässig höher sind. Unter anderem gehören zur Zonenrandförderung: Investitionszulagen, Zinszuschüsse für Kredite bei Rationalisierungs- und Umstellungsinvestitionen, —Sonderabschreibungen für Unternehmen, die im Zonenrandgebiet investieren, Frachthilfen für Betriebe im Zonenrandgebiet, Bevorzugung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, Befreiung von der Grunderwerbsteuer, Zuschüsse zur Förderung der wirtschaftlichen Infrastruktur. Die Zonenrandförderung wird 1994 eingestellt.
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