Instrument der staatlichen Verkehrs- und Raumwirtschaftspolitik zum Ausgleich der Standortnachteile beschaffungs- oder absatzmarktferner Unternehmen; als Subvention für die gewerblichen Betriebe im Zonenrandgebiet einzustufen ( Zonenrandförderung). Die Frachthilfe kann auch kapitalisiert werden, wenn durch die so ermöglichte Investition die Produktionskosten mindestens im Ausmass der Frachthilfe zu senken sind.
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