neben der Wohnungsbaupolitik die zweite Säule der —Wohnungspolitik. Ziel der Wohnungsbestandspolitik ist die Gewährleistung eines quantitativ hinreichenden Wohnungsbestandes zur Sicherstellung einer qualitativ wünschenswerten —Wohnungsversorgung. Die Wohnungsbestandspolitik vergleicht zu diesem Zweck zum einen die Anzahl der vorhandenen Wohnungen mit der Anzahl der Privathaushalte, zum anderen die Struktur des Wohnungsbestandes mit dem von allgemeinen gesellschaftspolitischen Vorstellungen abhängigen —Wohnstandard. Hierbei festgestellte Disparitäten versucht man durch Wohnungsneubau oder eine entsprechende Wohnungsmodernisierung abzubauen. Daneben sind · die Sicherung einer unter wirtschafts- und sozialpolitischen Aspekten tragbaren Mietbelastung durch Eingriffe in die —Mietpreisbildung sowie · die Beseitigung von immanenten Schwächen des Subventionssystems der Wohnungsbaupolitik (—Fehlbelegung, Mietenverzerrung) weitere Aufgabenfelder der Wohnungsbestandspolitik.
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