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Sachanlagen

Sachanlagen sind gemäß § 266 HGB Teil des Anlagevermögens eines Unternehmens und damit auf der Aktivseite einer Bilanz zu finden. Zu den Sachanlagen gehören: Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken; technische Anlagen und Maschinen; andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau.

sind jener Teil des Anlagevermögens, der nicht aus Finanzanlagen und immateriellen Anlagewerten besteht. Es handelt sich dabei z.B. um Grundstücke, Maschinen, Gebäude, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung usw.

Der materielle Teil des Anlagevermögens eines Unternehmens, zu dem Grund stücke, Maschinen und maschinelle Anlagen, Betriebs und Geschäftsausstattung, Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen gehören (Gliederung der Bilanz).

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