Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Versicherungsvermittler

Im Versicherungsbereich gibt es die Einfirmen-Vertreter, meist selbstständige Handelsvertreter, die ausschliesslich die Produkte einer Gesellschaft vertreiben. Eine Gewerbeanmeldung genügt zur Berufsausübung. Ein Nachweis über Kenntnisse und Fähigkeiten muss nicht erbracht werden. Einfirmen-Vertreter verdienen am Verkauf, nicht an der Beratung. Ihren Kunden fehlen die Vergleichsangebote. Mehrfach-Vermittler oder -Agenten, ebenso selbstständige Handelsvertreter, arbeiten für mehrere Banken, Versicherungen und/oder Investmentgesellschaften. Trotzdem bieten sie nicht die ganze Palette der Möglichkeiten, sondern nur eine beschränkte Anzahl von Produkten. Auch sie verdienen durch die Provision und nicht an der Beratung. Um Mehrfach-Agent zu werden, bedarf es einzig einer Gewerbeanmeldung. Makler sind im Auftrag der Kunden tätig und nicht der Anbieter. Diesen Vorteil immerhin haben Finanz- und Versicherungsmakler. Sie ermitteln im Auftrag des Kunden günstigste Produkte. Dafür arbeiten Makler mit einer unterschiedlich grossen Anzahl (nachfragen!) von Versicherungen, Banken, Investmenthäusern oder Emissionshäusern für geschlossene Fonds zusammen. Aber es mussten schon mehrere Gerichtsurteile feststellen, dass Versicherungsmakler nicht neutral und nicht uneigennützig arbeiten. Nur im Idealfall dürfte der Makler auch ein Anwalt des Kunden sein. Denn auch sie verdienen nur, wenn sie Finanzprodukte verkaufen. Wie auch die genannten EinfirmenVertreter oder Mehrfach-Vermittler erhalten Makler eine Provision, oft Courtage genannt, von den Anbietern. Auch hier gilt: Eine einfache Gewerbeanmeldung genügt, um Makler zu werden. Ein wichtiger Aspekt: Finanz- und Versicherungsmakler haben Aufklärungsund Beratungspflichten. Und sie haften selbst für Beratungsfehler. Deswegen sollten Makler eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die bei nachgewiesenen Fehlern Schadensersatz leistet. Um einen Makler zu beauftragen, muss man einen Vertrag mit ihm machen. Das dürfte in den allermeisten Fällen unproblematisch sein, kann man diesen doch jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Uotzdem empfiehlt es sich, den Vertrag genau zu studieren. Falschberatung: Haftung nutzen, denn wer falsch berät, haftet für die daraus resultierenden Schäden. Bei Einfirmen-Vertretern und Mehrfach-Vermittlern haftet das Unternehmen, in dessen Auftrag Verträge vermittelt werden, für Schäden. Der Kunde hat dann das Problem, dass er sich mit den gewieften Anwälten von Banken oder Versicherungen auseinander zu setzen hat, denn Schadensersatzansprüche gehen direkt an das betreffende Unternehmen. Ein weiteres Problem: Viele dubiose Finanzdienstleister-Unternehmen lösen sich selbst auf, wenn sich ein Haftungsfall stellt. Dieses Problem haben Sie bei den Beratern von Banken und Sparkassen nicht. Denn prinzipiell haften die Kreditinstitute für das Verschulden ihrer angestellten Anlageberater. Finanz- und Versicherungsmakler haften dagegen selbst. Deswegen sollte man sich vor der Beauftragung davon überzeugen, ob der Makler eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und sich die Deckungshöhe nennen lassen. Eine solche Versicherung leistet nicht immer Ersatz. Denn vorsätzlich begangene Falschberatungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Vorhergehender Fachbegriff: Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (WaG) | Nächster Fachbegriff: Versicherungsvertrag



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

Für Christen und Demokraten unwählbar

Alle betrogen und verarscht: Friedrich Merz (Foto:Imago) Kann es sein, dass da irgendetwas an mir vorbeigegangen ist und ich es nicht gemerkt habe – oder schickt seit dem 23. Februar etwa ein auf die Erde zurasender Komet toxische Strahlen aus, die rechts zu links, oben zu unten, schlecht zu gut verwandeln? Aber wahrscheinlich ist es doch […]

Parteien, Polizeibehörden, Fußballvereine: Kollektiver Jubel zum Zuckerfest

Das Ende des islamischen Fastenmonats Ramadan hat nicht nur gezeigt, in welchem Ausmaß die islamische Landnahme in Deutschland und weiten Teilen Westeuropas bereits fortgeschritten ist, sondern auch die völlige Unterwerfungsbereitschaft zumindest des offiziellen Deutschlands. So hielt es etwa die Berliner CDU für angebracht, eine ausführliche Grußbotschaft zu senden: „Zum Ende des Ramadan wünschen wir allen Musliminnen und Muslimen […]

Nazi-Pareidolie bizarr: Adler-Bronze soll verschwinden

Der ubiquitäre Nazi-Wahn hat in Berlin zu einer weiteren lächerlichen Posse geführt: Diesmal wurde sie von Gudrun O’Daniel-Elmen, der “Erinnerungsbeauftragten” der evangelischen Kirche, losgetreten, die auf einem Spielplatz in Spandau eine Skulptur ausgemacht hat, die ihr offenbar den Schlaf raubt. Dabei handelt es sich um einen Bronze-Adler, der mit ausgebreiteten Schwingen Jungtiere beschützt. Der Titel lautet […]
   
 
 

   Weitere Begriffe : Betriebserfolgsstatistik | Planungsrahmen | Capital-Charge-Formel

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon