(VVG). Deutsches Gesetz über den Versicherungsvertrag vom 30.05.1908 mit spät. And. Es regelt die Beziehungen der Vertragspartner in der Individualversicherung. Das VVG gliedert sich in Vorschriften, die für alle Versicherungsverträge gelten, in Bestimmungen für Schadens-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung und in Schlussbestimmungen. Es wird durch das Europäische Versicherungsvertragsgesetz ergänzt. http://dejure.org/gesetzeNVG
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