Ist eine Versicherung, die Gewinn und laufende Kosten für den Fall einer ungewollten und unverschuldeten Betriebsunterbrechung abdeckt. Arten: bei Feuer, bei Maschinenschaden, bei Sonderfallen wie Ausfall öffentlicher Energieversorgung oder Seuchengefahr (z.Betriebsunterbrechungsversicherung Lebensmittelbetriebe).
Versicherungsart, deren Abschluss von Banken z.T. von ihren Kreditnehmerunternehmen als zusätzliche Absicherung von Kreditrisiken verlangt wird. Deckt aus Einwirkungen von Brand, Maschinenschaden usw. resultierende Kosten und entgehenden Gewinn ab; meist zeitlich begrenzt.
Droht nach einem Schadensfall in einem Unternehmen eine Betriebsunterbrechung, kann man die Folgen mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung absichern. Wenn etwa wegen eines Feuers oder eines Wasserrohrbruchs im Betrieb gar nichts mehr geht, dann kommt die Betriebsunterbrechungsversicherung zum Zuge. Sie entschädigt für den entgangenen Gewinn und kommt für die Kosten wie Löhne, Miete oder Zinsen auf, die ja auch dann weiterlaufen, wenn der Betrieb lahmgelegt ist. Kleinere und mittlere Betriebe können allerdings auch die gebündelte so genannte Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung abschliessen. Sie ist an die jeweilige Sachversicherung für die Betriebseinrichtung und Waren angebunden und auch nur über diese abzuschliessen. Bis zu einer Versicherungssumme von einer Million Mark (rd. 511 Tsd. Euro) gibt es diese für die entsprechenden Feuer-, Wasser-, Diebstahl- und Sturmversicherungen. Eine mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung geht bis zu einer Versicherungssumme von fünf Millionen Mark (rd. 2,55 Mio. Euro).
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