Bei dieser Versicherungsart gilt es, so strenge Sorgfalts- und Verhaltensregeln zu beachten, dass man eigentlich gar keine Reisegepäckversicherung braucht. Beispielsweise darf man nach aktuellen Gerichtsurteilen nicht mehr mit wertvoller Kleidung, schon gar nicht mit Schmuck oder anderen Wertgegenständen in Südeuropa spazieren gehen. In puncto Reisegepäckversicherung gehen Versicherungsgesellschaften bei gemeldeten Schadensfällen nicht gerade zimperlich mit ihren Kunden um. Den Versicherten wird oft Fahrlässigkeit vorgeworfen. Selbst kleine Ungereimtheiten in der Schadensmeldung bewirken Zweifel bis hin zu Unterstellungen, Schadenshöhe und Umfang seien »getürkt«. Schliesslich: Die Versicherungsgesellschaften bieten gern so genannte Sorglos-Pakete an, in denen mehrere Versicherungen enthalten sind. Diese Kombinationen sind nicht empfehlenswert. Denn sie enthalten Versicherungen, die jeder sowieso haben sollte, wie Haftpflicht- oder Unfallversicherungen, oder solche, die kein Mensch wirklich braucht.
Vorhergehender Fachbegriff: Reiseformen | Nächster Fachbegriff: Reisegewerbe
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|