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Täuschung

Eine arglistige Täuschung begeht, wer bei einem anderen einen Irrtum hervorruft oder einen Irrtum aufrechterhält, indem er falsche Tatsachen vorspiegelt oder wahre Tatsachen unterdrückt, obwohl er zur Aufklärung verpflichtet wäre. Beispiel: Der Verkäufer eines PKW verschweigt, daß es sich um einen Unfallwagen handelt, dessen Rahmen verzogen ist. Wer einen Vertrag aufgrund arglistiger Täuschung schließt, kann diesen anfechten (Anfechtung).

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