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Versicherungsende

Der Versicherungsschutz endet üblicherweise mit dem Ablauf der Laufzeit, bei Lebens- und Rentenversicherungen mit dem Tod des Versicherten, bei Kapital-Lebensversicherungen im Erlebensfall mit dem Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer, bei der Aussteuerversicherung mit der Heirat des Kindes. Bei Kündigung endet die Versicherung mit dem Wirksamwerden der Kündigung.

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