Lebensversicherung
Das ist eine Kapitalversicherung mit festem Auszahlungszeitpunkt. Diese wird von einem Elternteil oder nahen Verwandten für das zu versorgende Kind abgeschlossen. Die Versicherungssumme wird dann bei Heirat des Kindes oder bei Erreichen des vorher festgelegten Höchstalters ausgezahlt. Stirbt der Versicherungsnehmer, also der Beitragszahler, läuft die Aussteuerversicherung beitragsfrei weiter.
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