Das sind je nach Vertrag der Ablauf des Vertrages, Tod des Versicherten, Heirat oder Berufsunfähigkeit. Beispiel gesetzliche Unfallversicherung: Versicherungsfälle in der gesetzlichen Unfallversicherung sind Arbeitsunfall und Berufskrankheit. Als Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung gilt ein Unfall im Sinne der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen: Wenn der Versicherte durch ein plötzlich von aussen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Vorhergehender Fachbegriff: Versicherungsende | Nächster Fachbegriff: Versicherungsfreiheit
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|