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Einmalbeitrag

Wenn der Beitrag zur Finanzierung einer Lebensversicherung in einer einmaligen Zahlung entrichtet wird, spricht man von Einmalbeitrag. Der Einmalbeitrag stellt eine interessante Alternative zur laufenden Zahlungsweise dar. Ein wesentlicher Vorteil: Wegen der schnellen Finanzierung des Vertrages ist die Rendite höher. Wer also die Möglichkeit hat, eine grössere Summe beispielsweise aus einer Erbschaft auf einen Schlag anzulegen, dem empfiehlt sich der Einmalbeitrag. Dabei gibt es zwei Varianten: Bei dem echten Einmalbeitrag wird die Summe direkt in die Lebensversicherung investiert. Der Nachteil: In diesem Fall wird - ausser bei einer sofort beginnenden Rente - auf die gesamte Leistung, die zum Ablauf der Versicherung ausgezahlt wird, Einkommensteuer fällig. Dann gibt es noch den so genannten Einmalbeitrag in ein Depot. Dieser ist aus steuerlichen Gründen vorzuziehen. Der gesamte Beitrag für die Lebensversicherung wird zunächst in ein Depot eingezahlt und dort verzinst. In einem zweiten Schritt wird diese Einmalzahlung in eine steuerlich begünstigte Zahlungsweise umgewandelt, indem aus dem Depot fünf Jahre lang jährliche Beiträge in die Lebensversicherung fliessen. Im Todesfall wird neben dem vertraglich vereinbarten Todesfallkapital auch das noch nicht verbrauchte Depotguthaben ausgezahlt.

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