Die Erbschaft ist das Vermögen des Erblassers, das mit allen Rechten und Pflichten auf den oder die Erben übergeht. Sie ist nicht, wie umgangssprachlich oft verwendet, der Vorgang des Erbens. Manchmal wird für Erbschaft auch der Begriff der Erbmasse verwendet.
das Vermögen (Rechte und Pflichten) des Erblassers, das bei dessen Tod auf eine oder mehrere andere Personen übergeht. Zur Erbschaft zählen auch Rechtsverhältnisse nichtvermögensrechtlicher Art, nicht jedoch höchstpersönliche Rechtsbeziehungen des Erblassers.
Unter Erbschaft versteht man einen Vermögensanfall von Todes wegen (laut Gesetz oder letztwilliger Verfügung), während die Schenkung eine Zuwendung unter Lebenden ist. Der Erbe haftet für die Steuerschuld des Erblassers, wenn er die Erbschaft annimmt und nicht nachfolgend von den Möglichkeiten der Beschränkung der Erbenhaftung Gebrauch macht.
Siehe auch: Erbschaftsteuer
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