Siehe auch: Kontenrahmen
Kontenrahmen
Der Gemeinschaftskontenrahmen ( bzw. » Kontenplan) ist nach dem dekadischen System in 10 Kontenklassen eingeteilt. Jede Kontenklasse läßt sich in 10 Kontengruppen, jede Kontengruppe in 10 Untergruppen (Kontenarten) unterteilen. Je nach Bedarf ist eine weitere Unterteilung möglich. Die Kontenklassen 03 und 8 und 9 sind für alle Betriebe in ihrem Inhalt im Prinzip gleich. Die da zwischen liegenden Klassen sind in den Kontenrahmen der einzelnen Wirtschaftszweige auf die besonderen Gegebenheiten jedes Wirtschaftszweiges abgestellt. Der Gemeinschaftskontenrahmen der Industrie (GKR) ist beispielsweise so aufgebaut, daß er den Prozeß der betrieblichen Leistungserstellung und Verwertung von ünks nach rechts, also von Klasse 0 bis 9 widerspiegelt (Prozeßgliederungsprinzip). Die Klassen 03 erfassen die Vorbereitung der Leistungserstellung, die Klassen 47 die Durchführung der Produktion und die Klasse 8 die Verwertung der Leistung. Klasse 9 dient dem Abschluß. Die Klassen 47 sind im Kontenrahmen des Groß und Einzelhandels anders gegliedert. Auf Klasse 4 erscheinen im Kontenrahmen des Einzelhandels ebenso wie im Industriekontenrahmen die Kostenarten, im Kontenrahmen des Großhandels dagegen die Boni und Skonti. Die Kostenarten werden hier in Klasse 5 geführt. Beim Einzelhandel bleibt die K«sse 5 für eine gegebenenfalls geführte Kostenstellenrechnung frei. Klasse 6 ist sowohl im Kontenrahmen des Einzelals auch des Großhandels frf die Erfassung der Kosten von Ne°enbetrieben vorgesehen, KontenWasse 7 bleibt in beiden Kontenrahm«ifrei. °«r Gemeinschaftskontenrahmen genügt heute nicht mehr in vollem Um fange den an einen Kontenrahmen ge stellten Anforderungen. Das hatte zur Folge, daß sich die branchenbe zogenen Kontenrahmen vom GKR lösten. Insbesondere erfolgte eine Abkehr vom Prozeßgliederungsprin zip zugunsten einer stärkeren Anleh nung an die durch das AktG 1965 eingeführte Gliederung der Bilanz und der Erfolgsrechnung (Abschluß gliederungsprinzip). Aus einer nach dem GKR organisierten Buchhaltung ist die Aufstellung einer den aktien rechtlichen Vorschriften entsprechen den Bilanz und Gewinn und Verlust rechnung nur nach Vornahme um fangreicher Umbuchungen möglich. Da der GKR für eine Vollkosten rechnung konzipiert ist, ist er für mo derne Kostenrechnungssysteme nur bedingt brauchbar. Die Abgrenzung zwischen Finanz und Betriebsbuch haltung wird in vielen Unternehmen nicht mehr kontenmäßig über die Kontenklasse 2 (Abgrenzungskon ten), sondern in tabellarischer Form durchgeführt. Das Prozeßgliede rungsprinzip als tragendes Prinzip des GKR, d. h. die Verfolgung des Werteflusses von der Beschaffung über die Produktion zum Absatz von der Kontenklasse 0 bis 9 wird da durch durchbrochen. Es kommt hin zu, daß kleine und mittlere Betriebe vielfach keine dem GKR entspre chende Betriebsabrechnung mit der dort vorgesehenen Aufteilung der Kostenarten auf Kostenstellen und Weiterverrechnung mit Hilfe der im Betriebsabrechnungsbogen ermittel ten Gemeinkostenzuschläge auf die Kostenträger entwickelt haben und folglich die entsprechenden Konten klassen freilassen.
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