bestimmen das Verhalten anderer Stellen; sie begründen Vorgesetzten-Mitarbeiter-Verhältnisse, d.h. Über- und Unterordnungsverhältnisse. Leitungsbefugnisse werden allgemein unterteilt in fachliche und disziplinarische Leitungsbefugnisse:
(1) Die fachlichen Leitungsbefugnisse beziehen sich auf die Modalitäten der Aufgabendurchführung; aufgrund dieser Befugnisse erteilt die Leitungsstelle die zur Entscheidungsdurchsetzung notwendigen Handlungsanweisungen.
(2) Die disziplinarischen Leitungsbefugnisse beziehen sich auf Umgangs- und Verhaltensnormen; aufgrund dieser Befugnisse hat der Vorgesetzte das Recht, gegenüber seinen Mitarbeitern Massnahmen zu ergreifen, um ihr Handeln oder Verhalten zu loben oder zu tadeln. Siehe auch Untemehmensführung und Aufbauorganisation, jeweils mit Literaturangaben.
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