Kosten für die Leistungen der Leitungskostenstellen (Betriebsleitung, Meisterbereichsstellen, Terminbüro, Arbeitsvorbereitung usw.). Die Leitungskosten können nicht nach dem Kostenverursachungsprinzip auf Kostenstellen und Kostenträger zugerechnet werden, da die von den Leitungskostenstellen erbrachten Leistungen keine quantitativ bestimmbaren Maßgrößen darstellen (indirekte Bezugsgrößen). Den beanspruchenden Kostenstellen wird gemäß der durchschnittlichen Nutzung ein kalkulatorischer Lei- tungsanteil verrechnet.
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