Die Entscheidungsfunktion (Zielfunktion) umfaßt die Ziele des Entscheidungsträgers. Das oberste Ziel der Unternehmung ist die langfristige Gewinnmaximierung bzw. Kostenminimierung. Darüber hinaus kann die Unternehmung mehrere Ziele gleichzeitig verfolgen, wenn sie z.B. das oberste Ziel der Gewinnmaximierung nicht direkt erfüllen kann oder die einzelnen Mitglieder des Entscheidungsgremiums sich nicht auf ein einziges Ziel einigen können. Die Gesamtheit der Ziele bilden den Zielplan oder das Zielsystem.
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