Herrschaft bedeutet, für Befehle bei angeb- baren Personen Gehorsam zu finden. Abgesehen vom Fall vollkommener Abhängigkeit und Unterdrückung kann Herrschaft dauerhaft nur ausgeübt werden, wenn die herrschende Institution (z.B. eine Regierung), Instanz (z. B.der Vorstand einer Unternehmung) oder Person bzw. Personengruppe Autorität besitzt. Eine solche Herrschaft kraft Autorität gründet sich letztlich auf eine von den Beherrschten anerkannte Gehorsamspflicht. Autorität besitzt derjenige, dessen Herrschaft von den Beherrschten für legitim gehalten, also als rechtmässig anerkannt wird, wobei der Legitimitätsglaube ganz unterschiedliche Wurzeln haben kann: Tradition, emotionalen oder wertrationalen Glauben, Legalität. Autorität kann im Einzelfall also auf verschiedenen Motiven der Fügsamkeit beruhen. Ein bestimmtes Minimum an Gehorchenwollen gehört zu jedem echten Herrschaftsverhältnis. In Organisationen wird zwischen positio- naler, funktionaler und personaler Autorität unterschieden. Die positionale oder formale (Amts-)Autorität einer Person oder Personengruppe ergibt sich aus den dieser Person als Organisationsmitglied übertragenen und in der formalen Organisationstruktur festgelegten Entscheidungs- und Weisungsbefugnissen (Positionsmacht). Die funktionale Autorität, die auch als Fach-, Experten- oder Sachautorität bezeichnet wird, beruht auf überlegenem Sachverstand. Ihre Anerkennung hängt ab von der Wertschätzung und Ersetzbarkeit besonderen Wissens und Könnens in der Organisation. Persönliche Autorität ist die durch herausragende persönliche Eigenschaften, z.B. soziale Qualitäten, erlangte Autorität, die der jeweiligen Person auch unabhängig von formaler Autorität Einflussmöglichkeiten verleiht. Die Autoritätsstruktur einer Organisation gibt die tatsächliche Verteilung der Autorität auf die Mitglieder einer Organisation wieder. Diese wird - aufgrund der unterschiedlichen personalen und funktionalen Autorität der einzelnen Mitglieder - in jeder Organisation mehr oder weniger stark von der formalen Verteilung der Weisungs- und Entscheidungsbefugnisse ab weichen (informale Organisation, Hierarchie). Literatur: Weber, M., Wirtschaft und Gesellschaft, 5. Aufl., Tübingen 1976. Hartmann, H., Funktionale Autorität, Systematische Abhandlung zu einem soziologischen Begriff, Stuttgart 1964.
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