ein im jugoslawischen Wirtschaftssystem generell und in anderen Systemen partiell realisiertes Ordnungsprinzip, nach dem die Wirtschafts- und speziell die Betriebsprozesse von den jeweiligen Beschäftigten gemäss dem "Ein Mann - eine Stimme - Prinzip" geleitet werden sollen. Dementsprechend sind alle wesentlichen betrieblichen Verfügungs- und Nutzungsrechte dem jeweiligen Arbeiter- oder Beschäftigtenkollektiv zuzuordnen, das diese Rechte entweder unmittelbar über die Organe der Versammlung und des Referendums oder mittelbar über gewählte Vertreter und das Organ des Arbeiter-, Betriebs- oder Produzentenrats verwirklicht. Die unmittelbare Selbstverwaltung kann ab einer bestimmten Betriebsgrösse nur für unternehmenspolitisch bedeutsame Entscheidungen gelten, während die laufende Leitung und Kontrolle der Unternehmen mittelbar wahrzunehmen sind. Die dem Arbeiterrat zustehenden Befugnisse der mittelbaren Verwaltung schliessen auch das Recht der Bestellung und Abwahl des Managements sowie der Etablierung anderer Exekutivorgane ein. Da nach der Selbstverwaltungsidee jeder Beschäftigte gleichberechtigt die Unternehmerrolle ausüben und die Entscheidungskompetenz nicht an anteiliges Vermögenseigentum geknüpft werden soll, ist das Einkommensprinzip, d. h. die erlösabhängige Einkommenserzielung, das der Selbstverwaltung ordnungskonforme betriebliche Ergebnisrechnungssystem. Der Selbstverwaltungsgedanke erhält nur im Rahmen einer dezentral-koordinierten marktwirtschaftlichen Lenkungsordnung den erforderlichen Spielraum und den entsprechenden ordnungspolitischen Sinn. Die in der Rätedemokratie angestrebte Synthese von Arbeiterselbstverwaltung und zentraler Wirtschaftsplanung ist daher als in sich widersprüchliche Ordnungskonzeption zu bewerten. Literatur: Nutzinger, H. G. (Hrsg.), Mitbestimmung und Arbeiterselbstverwaltung, Frankfurt a. M., New York 1982.
Konkurrenzsozialismus
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