Sammelbegriff für die unterschiedlichen Massnahmen der Agrarreformen in den deutschen Staaten vom ausgehenden 18.Jh. bis 1860. Die Bezeichnung wurde von Georg Friedrich Knapp 1887 in die Literatur eingeführt. Zeitgenössische Bezeichnungen waren Grundentlastung, Regulierung oder Ablösung. Inhalt waren die Aufhebung der feudalen, grundherrschaftlichen Agrarverfassung und die Herauslösung der Bauern aus den bestehenden Abhängigkeitsverhältnissen und Abgabeverpflichtungen. Für Freiheit und Eigentum an der Hofstelle war i. d. R. der Grundherr zu entschädigen, im preussisch-ostdeutschen Bereich durch die Abgabe von Land (Zunahme der herrschaftlichen Guts Wirtschaft), im übrigen Deutschland durch Zahlung von Ablösungssummen. Als freier Eigentümer verliert der Bauer Anspruch auf Hilfe durch den Herrn in Notzeiten, kann umgekehrt dagegen seinen Hof verschulden oder verkaufen. Durch die Landabgabe in Ostdeutschland wird die Hofstelle für rationelle Bewirtschaftung oft zu klein (Landflucht), der Bauer durch den Gutsherrn ausgekauft ("Bauernlegen"). Die finanzielle Regulierung der Ablösungssummen dauerte teilweise bis 1923. Literatur: Winkel, H., Die Ablösungskapitalien aus der Bauernbefreiung in West- und Süddeutschland, Stuttgart 1968. v. Hippel, W., Die Bauernbefreiung im Königreich Württemberg, Boppard 1977.
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