Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Stein-Hardenbergsche Reformen

zusammenfassende Bezeichnung für die unter den preussischen Staatsmännern Karl ReichsFrh. vom und zum Stein und Karl August Fürst v. Hardenberg zwischen 1807 und 1812 durchgeführten bzw. begonnenen wirtschaftlichen und sozialen Reformen. Ziel war, dem preussischen Staat nach der Niederlage gegen Napoleon eine reformierte Staats- und Wirtschaftsverfassung zu geben, die den in Aufklärung und Liberalismus wurzelnden Freiheitsansprüchen zum Durchbruch verhelfen sollte. Wichtig sind besonders das Edikt vom 9. 10. 1807, das die Bauernbefreiung einleitet ("Nach dem Martinitag 1810 gibt es nur noch freie Leute"), das Edikt vom 2. 11. 1810 mit der Einführung der Gewerbefreiheit und das Regulierungsedikt vom 14. 9. 1811 zur Fortführung der Agrarreform. Hinzu kommen die Städteordnung vom 19. 11. 1808 als Grundstein der kommunalen Selbstverwaltung, das Standesunterschiede aufhebende Offiziersreglement vom 6. 8. 1808 und die Neuregelung der Staatsverwaltung vom 24. 11. 1808 mit der Errichtung von Fachministerien. Wenn auch die 1815 einsetzende Restaurationspolitik einer Weiterentwicklung dieser Reformen hinderlich war, schufen sie doch wichtige Grundlagen für die wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Entwicklung im 19. Jh.                Literatur: Hubatsch, W, Die Stein-Hardenbergschen Reformen, Darmstadt 1977  

Vorhergehender Fachbegriff: Stehendes Gewerbe | Nächster Fachbegriff: Steingeld



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Strombörse | Gewerbeertrag | Hinzurechnung

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon