zusammenfassende Bezeichnung für die unter den preussischen Staatsmännern Karl ReichsFrh. vom und zum Stein und Karl August Fürst v. Hardenberg zwischen 1807 und 1812 durchgeführten bzw. begonnenen wirtschaftlichen und sozialen Reformen. Ziel war, dem preussischen Staat nach der Niederlage gegen Napoleon eine reformierte Staats- und Wirtschaftsverfassung zu geben, die den in Aufklärung und Liberalismus wurzelnden Freiheitsansprüchen zum Durchbruch verhelfen sollte. Wichtig sind besonders das Edikt vom 9. 10. 1807, das die Bauernbefreiung einleitet ("Nach dem Martinitag 1810 gibt es nur noch freie Leute"), das Edikt vom 2. 11. 1810 mit der Einführung der Gewerbefreiheit und das Regulierungsedikt vom 14. 9. 1811 zur Fortführung der Agrarreform. Hinzu kommen die Städteordnung vom 19. 11. 1808 als Grundstein der kommunalen Selbstverwaltung, das Standesunterschiede aufhebende Offiziersreglement vom 6. 8. 1808 und die Neuregelung der Staatsverwaltung vom 24. 11. 1808 mit der Errichtung von Fachministerien. Wenn auch die 1815 einsetzende Restaurationspolitik einer Weiterentwicklung dieser Reformen hinderlich war, schufen sie doch wichtige Grundlagen für die wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Entwicklung im 19. Jh. Literatur: Hubatsch, W, Die Stein-Hardenbergschen Reformen, Darmstadt 1977
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