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Kombiniertes Übernahme- und Begebungskonsortium

Form eines Emissionskonsortiums, welches die Elemente eines Begebungs- und Übernahmekonsortiums in sich vereinigt. D. h., daß das Konsortium eine Tranche einer Emission im Übernahmeverfahren (auf Rechnung und Risiko der Konsortialbanken), die andere Tranche einer Emission im Begebungsverfahren (reine Plazierung ? im Regelfall bei den Altaktionären) übernimmt.

Emissionskonsortium, das für den Emittenten besonders günstige Kapitalbeschaffung bedeutet. Die Konsortialbanken kaufen dem Emittenten die aus der Emission stammenden Wertpapiere insg. auf eigene Rechnung ab und verkaufen sie sodann - vor allem über ihre oft weit gestreuten Zweigstellennetze - auf ebenfalls eigene Rechnung weiter an das Publikum, übernehmen damit also voll das Absatz- bzw. Platzierungsrisiko und damit das Risiko ungewollter Kapitalbindung. Für den Emittenten ist bei diesem - wenngleich für ihn mit relativ höheren Kapitalkosten belasteten - Verfahren von hoher betriebswirtschaftlicher Bedeutung, dass er den benötigten Kapitalbetrag sofort insg. erhält und sich nicht um den Wertpapierverkauf bemühen muss, wofür ihm i. d. R. die geeignete Absatzorganisation fehlt. Im internationalen Bereich, der stärker durch nicht zweigstellenintensive Banken und spezialisierte Wertpapierhandelsfirmen ge-kennz. ist, ist diese Art der Emissionstechnik nicht üblich, sondern ein mehrstufiges Verfahren auf der Basis eines Underwriting und Selling.

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