stammt begrifflich aus der ersten Zeit der Seetransportversicherung. Mit der Unterschrift (den Namen) unter eine Risikobeschreibung (Underwriting) wurde eine Beteiligung an dem beschriebenen Risiko vertraglich bestätigt. Heute im angelsächsischen Sprachgebrauch der Begriff für die Bestimmung des angetragenen Risikos eines potenziellen Kunden. Im deutschen Sprachgebrauch heute häufig als begriff für den gesamten Prozess bis zur Vertragsunterzeichnung gebraucht.
Dabei übernimmt eine Gruppe von Banken als »Underwriter« die mittel- bis langfristige Verpflichtung (»back-up« oder »back-stop« genannt), bei nicht Platzierbarkeit der zur Emission übernommenen Papiere diese selbst zu übernehmen oder zu einem festgelegten Zinssatz revolvierend kurzfristige Ausleihungen vorzunehmen.
Siehe auch: Underwriting-Facilities
(Engl.:) Beteiligung als Underwriter an der Emission von Wertpapieren.
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