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Übernahmekonsortium

Form eines Emissionskonsortiums, welches im Zuge einer Fremdemission zum Zweck der effizienten Erstplazierung von Effekten gebildet wird. Dabei übernimmt das Übernahmekonsortium diese Effekten vom Emittenten, um sie anschließend auf eigene Rechnung und eigenes Risiko am Markt unterzubringen (Grundlage: Übernahme- und Bezugsvertrag). Nicht plazierte Restbestände verbleiben ? zumindest für einen gewissen Zeitraum ? im Eigenbesitz der Konsortialbanken ( Begebungskonsortium, kombiniertes Übernahme- und Begebungskonsortium).

Form eines Bankenkonsortiums, das sich bei Fremdemissionen von Effekten nur auf Übernahme der betr. Wertpapiere erstreckt, ohne auch Platzierungsaufgaben zu übernehmen. In der Praxis unüblich, da meist auch die Platzierung der Wertpapiere von den Konsortialbanken mit übernommen wird.

siehe   Konsortium.

Emissionskonsortium, das die Emission von Wertpapieren gegen eine entsprechende Vergütung fest übernimmt. Die Höhe der Vergütung hängt ab von der Kapitalmarktsituation, dem Volumen der Emission und dem Rating des Emittenten. Die Wertpapiere werden dann anschließend auf dem Markt untergebracht.

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