Bezeichnung für
(1) den Teilbetrag einer Wertpapieremission, wobei
(a) die Emission einzelner Tranchen zu unterschiedlichen Terminen erfolgen kann oder/und
(b) die Tranchen sich in ihrer Ausgestaltung in unterschiedlicher Emissions- und/oder Tilgungsdenomination
oder/und unterschiedlicher Nominalverzinsung voneinander unterscheiden.
(2) für ein Special Drawing Right, international abgekürzt mit SDR.
Tranche ist ein Teilbetrag einer Wertpapieremission. Obligationen werden oft in mehreren zeitlich aufeinander folgenden Teilen aufgelegt.
Bei umfangreichen Emissionen wird die Gesamtzahl von emittierten Wertpapieren gelegentlich nicht auf einmal, sondern in Teilbeträgen ausgegeben. Diese Teilbeträge nennt man Tranchen.
1. Kredittranche.
2. Teilbetrag bei der Emission von Wertpapieren, der z. B.zu einem anderen Zeitpunkt emittiert wird, unterschiedliche Zinsbedingungen, Währungsbezeichnungen usw.aufweist.
3. Teilbetrag des normalen Ziehungsrechts beim IWF (Kredittranche).
Teilbetrag einer Emission.
Als Tranche bezeichnet man den Teilbetrag einer Wertpapieremission, wenn diese nicht in einem Zug, sondern in mehreren Teilbeträgen, zu verschiedenen Terminen und gegebenenfalls unterschiedlichen Zinssätzen vorgenommen wird.
Größere Emissionen werden z. T. auch in Teilbeträgen, also in mehreren Abschnitten, zu unterschiedlichen Zinssätzen durchgeführt. Diese bezeichnet man als Tranchen.
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