Durchführung einer gemeinsamen Aufgabe von einem -. Konsortium, z. B. Durchführung einer Emission von -. Wertpapieren durch ein Bankenkonsortium.
trägt die Merkmale des Partizipationsgeschäfts (von zwei oder mehreren Personen oder Unternehmen gemeinsam durchgeführtes Geschäft mit bestimmter Verteilung der Haftung und des Erfolgs). Es ist meist im Bankgewerbe anzutreffen, wobei als Geschäfte i. d. R. Emissionsgeschäfte ( Emissionskonsortium), Kreditvergaben (Konsortialkredit), Bürgschaftsübernahmen in Frage kommen.
Die Konsortialführung wird (u. U. im jährlich wechselnden Turnus) durch ein beteiligtes Kreditinstitut übernommen. Der Konsortialführer führt das Konsortialkonto. Die Konsortialmitglieder sind anteilsmäßig am Gewinn und Verlust beteiligt. Der Konsortialführer erhält für seine Dienste eine ex ante vereinbarte Vergütung (Führungsprovision).
Bankgeschäfte
institutioneller Außenhandel
(1) Betätigung im Rahmen eines Emissionskonsortiums. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem durch Vertrag geregelten Innenverhältnis der beteiligten Banken (Konsorten) untereinander und deren Außenbeziehung zum Emittenten der Aktien oder anderer Wertpapiere. (2) Betätigung im Rahmen eines Kreditkonsortiums. Wird gebildet, wenn das Volumen eines Großkredites die Leistungsfähigkeit einer einzelnen Bank oder Bankengruppe übersteigen würde.
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