Ertrag einer Obligation, der in Prozent des investierten Kapitals ausgewiesen wird. Wir unterscheiden eine Obligationenrendite bezogen auf den Ausgabekurs, die sich als einfache Obligationenrendite wie folgt berechnet:
und eine Obligationenrendite bezogen auf den Börsenkurs, wobei beim Erwerb einer Obligation an der Börse die Obligationenrendite auf den Verfallzeitpunkt bezogen wird.
So kann ermittelt werden, ob ein Kursgewinn oder ein Kursverlust eingetreten ist. Die Berechnung der Obligationenrendite »auf Verfall« wird gemäß der nachstehenden Formel berechnet:
Die Restlaufzeit der Obligation wird dabei als Bruchzahl ausgedrückt, die das Verhältnis der Lauftage zum vollen Kalenderjahr wiedergibt. Der Restlaufzeitquotient beträgt z. B. bei sechs Monaten oder 180 Tagen = 0,5.
Erfahrene »Börsianer« vergleichen vor einem Engagement die Rendite von Neuemissionen mit der »Rendite auf Verfall« von an der Börse gehandelten Obligationen und entscheiden sich nach diesen Bewertungskriterien, jedoch auch unter Beachtung der Bonität des Schuldners und der zugrunde liegenden Laufzeiten. Dabei ist zu beachten, dass Obligationen mit kurzen Restlaufzeiten auch spekulativen Charakter haben können, da manche Schuldner nach den vereinbarten Bedingungen die Anleihe bereits zwei oder drei Jahre vor Fälligkeit zurückzahlen können.
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