Fortlaufende Preisfeststellung im variablen Handel während der Börsenzeit. Im Gegensatz zur Einheitsnotierung ( Stauprinzip) erfolgt eine Kursnotierung für jeden Abschluß, der innerhalb der Börsenzeit stattfindet (USA: ?dealing by making a price?). Üblich ist die variable Notierung in Deutschland bei Aktien und Anleihen mit großen Umsätzen. Die Zulassung erfolgt auf besonderen Antrag, wobei bei Aktien nur Orders von 50 Stück (à DM nom.) oder ein Mehrfaches über den variablen Markt geleitet wird. Bei Anleihen ist ein Mindestschluß von 1 Mio. DM vorgeschrieben.
Bei variablel notierten Anleihen des Bundes, Zerobonds und variabel verzinslichen Titeln erfolgt die Notiz in Schritten von 0,01 Prozentpunkten. Die sich im variablen Handel laufend über die gesamte Börsenzeit ergebenen Kurse werden als variable Kurse bezeichnet. Während der erste variable Kurs einer Börsensitzung als Anfangskurs bezeichnet wird, trägt der letzte variable Kurs die Bezeichnung Schlußkurs.
Laufende Feststellung von Kursen an einer Wertpapierbörse durch den Kursmakler während der gesamten Handelszeit. Die auch fortlaufende Notierung genannte Kursfeststellung beginnt mit dem Eröffnungskurs und endet mit dem Schlusskurs, die beide nach den Regeln der Einheitskursnotierung berechnet werden. Wertpapiere müssen für die fortlaufende Notierung von der Börse gesondert zugelassen werden. Es ist ein Mindestabschlussvolumen je Börsenschluss erforderlich.
Fortlaufende Notierung
Auch: fortlaufende Notierung
Beim Handel an der Börse wird für die Mehrzahl der gehandelten Werte an einem Börsentag nur ein Kurs festgelegt, der sog. Einheits- oder Kassakurs. Bei größeren Umsätzen einer Aktie werden fortlaufende (variable) Notierungen vorgenommen, wobei das Umsatzminimum bei 50
Stück liegt. Der erste Kurs heißt Anfangs- oder Eröffnungskurs, der letzte Schlusskurs. Für Aufträge, die den Mindestbetrag nicht erreichen, wird der Kassakurs zugrunde gelegt.
Siehe auch: Börsennotierung, Einheitskurs
Fortlaufende Notierung.
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