Auch: Mindestschluss.
Damit bezeichnet man die Wertpapiermenge, die erreicht sein muss, damit eine Kursnotierung erfolgt. Bei Aktien handelt es sich um die An-
zahl der notwendigen Aktien, z. B. 50 Aktien Für den variablen Handel. Bei Anleihen um den Nominalbetrag, z. B. DM
3. 000,—.
Mindeststückzahl bzw. Mindestnennwert im variablen Handel. Bei 5-EUR-Aktien ist der Mindestschluss 100 Stück, sonst 50 Stück, bei Anleihen 1 Mio. EUR Nennwert.
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