(a) Börsenkurs bei Kassageschäften ( Einheitskurs).
(b) Preis für eine Währung, die innerhalb zweier Tage nach Geschäftsabschluß geliefert bzw. beschafft wird
Siehe Einheitskurs und Kurszusätze
Börsenkurs für Umsätze am Kassamarkt.
Kursfeststellung an der Wertpapier- und Devisenbörse im Rahmen eines Kassageschäftes. Der Kassakurs wird häufig in Form des Einheitskurses ermittelt und - sofern er von einem Kursmakler festgestellt worden ist, auch als amtlicher Kurs bezeichnet.
ist der Kurs an der Börse, der für Kassageschäfte gilt.
Beim Kassakurs handelt es sich um den Börsenkurs, zu dem gegen Mittag die meisten Kauf- und Verkaufsaufträge ausgeführt werden können. Vor allem Kleinanlegern garantiert der Kassakurs einen halbwegs fairen Preis.
Börsenkurs für Kassageschäfte, im Gegensatz zum Kurs für Termingeschäfte.
Siehe: Einheitskurs
, Einheitskurs. Kurs, der bei Kassageschäften börsentäglich nur einmal während der Börsenzeit amtlich festgestellt wird. Dies ist der Kurs, zu dem der größte Umsatz möglich ist. Gegensatz: Fortlaufende Notierung.
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