(Kassakurs) Bezeichnung für den Kurs, der im Rahmen der Einheitsnotierung im amtlichen Handel einmal börsentäglich festgestellt wird. Zum Einheitskurs werden im amtlichen Verkehr alle Börsenaufträge abgerechnet, die nicht im variablen Handel abgewickelt werden. Bei Papieren, die zum variablen Handel zugelassen sind, erfolgt die Kursnotierung dagegen für jeden zustande gekommenen Umsatz. Hiervon abweichend muß die Abrechnung zum Einheitskurs bei Wertpapieren, die zum variablen Handel zugelassen sind dann zum Einheits-kurs erfolgen, wenn die Börsenaufträge nicht den Mindestschluß ( Schluß) umfassen, oder ein Abschluß im variablen Handel mangels eines Handelspartners unmöglich war, oder lt. Kundenauftrag zum Einheitskurs abgewickelt werden soll.
Der Kursmakler fasst alle vorliegenden Aufträge der gehandelten Wertpapiere zusammen und stellt einen einheitlichen Kurs auf, der dem bestmöglichen Marktausgleich entspricht, was in der Regel den höchstmöglichen Umsatz bedeutet. Ein Marktausgleich ist zustande gekommen, wenn die Kaufaufträge, die zum Einheitskurs oder höher limitiert waren und die Verkaufsaufträge, die zum Einheitskurs oder geringer limitiert waren, ausgeführt werden konnten. Der Kurszusatz ist „bezahlt“. In die Einheitskursberechnung fließen alle Aufträge ein, die nicht die Mindestgröße für einen Börsenschluss bzw. deren Vielfaches im variablen Handel erreichen. Der Eröffnungs- und Schlusskurs im variablen Handel werden ebenfalls nach diesen Regeln berechnet, wenn mehrere Aufträge vorliegen. Der Einheitskurs gilt regelmäßig als der amtliche Kassakurs.
Im Gegensatz zur fortlaufenden Notierung wird der Einheitskurs an der Börse dann durch die amtlichen Kursmakler berechnet und festgesetzt, wenn nicht genügend Verkaufsbzw. Kaufaufträge vorliegen, um eine laufende Preisbildung nach Börsenmechanismen zu ermöglichen. Er wird so festgesetzt, daß eine möglichst große Zahl von gegenseitigen Geschäften stattfinden kann.
Auch Kassakurs genannt; er wird für alle an der Börse notierten Wertpapiere während der Börsenzeit einmal festgestellt. Wertpapiere mit größeren Umsätzen oder besonderem Publikumsinteresse werden darüber hinaus auch fortlaufend während der Börsenzeit notiert. Fortlaufende Notierung.
Gesamtkurs
Festsetzung eines Börsenkurses für bestimmte, nicht zum variablen Handel zugelassene Aktien oder für Orders, die ein gewisses Mindestvolumen (Mindestschluss) nicht erreichen (bis 50 Stück). Der Kurs wird nicht fortlaufend festgesetzt, sondern während der gesamten Börsenzeit
des betreffenden Tages nur einmal. Der überwiegende Teil der Wertpapiere wird an der Börse mit nur einem Kurs während der Börsenzeit gehandelt, dem Kassakurs.
Siehe auch: Börsennotierung, Variable Notierung
(Einheitsnotierung). Kassakurs. Zum E. werden im amtlichen Börsenhandel alle Aufträge abgerechnet, die nicht im variablen Handel abgewickelt werden.
Einheitskurs/Kassakurs Die Kurse von Wertpapieren, die sich im amtlichen Handel einer Wertpapierbörse (Teilmarkt: Präsenzbörse) befinden, werden auf zwei verschiedene Arten festgestellt: in Form von Einheitskursen (im Einheitsmarkt) und von fortlaufenden Notierungen (im variablen Markt). Der Einheitskurs wird nur einmal börsentäglich nach dem Meistausführungsprinzip ermittelt: Der Makler versucht den Kurs festzustellen, zu dem er den höchsten Umsatz an einem bestimmten Tag in einem bestimmten Papier erzielen kann. In dem Beispiel der Darst. liegt der höchste Umsatz bei einem Kurs von 148 €.
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